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Putzfrau steuerlich absetzen – so geht’s!

Putzfrau steuerlich absetzen – so geht’s!

In Deutschland kannst du die Kosten für eine Reinigungskraft von der Steuer absetzen. Wir zeigen dir, wie das geht und wie die Regeln in Österreich und der Schweiz aussehen.

Putzfrau steuerlich absetzen – so geht’s!

In Deutschland kannst du die Kosten für eine Reinigungskraft von der Steuer absetzen. Wir zeigen dir, wie das geht und wie die Regeln in Österreich und der Schweiz aussehen.

Wenn du in Deutschland eine Reinigungskraft legal beschäftigst, kannst du deine Putzfrau steuerlich absetzen: 20 % der Arbeitskosten ziehst du direkt von deiner Steuerschuld ab – bis zu 4.000 Euro pro Jahr (Stand: 2026).


Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland kannst du 20 % der Arbeitskosten für deine Putzfrau direkt von der Steuerschuld abziehen – maximal 4.000 Euro pro Jahr
  • Voraussetzung: offizielle Rechnung, keine Barzahlung, sondern Überweisung
  • In Österreich ist das Absetzen einer reinen Putzfrau nur in Ausnahmefällen möglich (z. B. Alleinerziehende mit Kinderbetreuung)
  • In der Schweiz sind die Kosten für eine Putzfrau in den meisten Kantonen generell nicht als Berufsauslage absetzbar

Steuervorteil nutzen: Haushaltsnahe Dienstleistungen bei ExtraSauber absetzen

Wenn du in Deutschland eine Reinigungskraft legal beschäftigst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Für private Auftraggeber:innen gilt laut § 35a EStG: 20 Prozent der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du direkt von deiner Steuerschuld abziehen – maximal 4.000 Euro pro Jahr.

Voraussetzungen für den Steuerbonus

  • Die Reinigungskraft muss offiziell tätig sein und dir eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen.
  • Die Bezahlung darf nicht in bar, sondern nur per Überweisung erfolgen (seit 1. Januar 2025 gesetzlich ausgeschlossen).
  • Es muss sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung handeln, wie sie auch über ExtraSauber vermittelt wird.

ExtraSauber erfüllt diese Voraussetzungen vollständig. Bei individuellen Fragen sprich am besten mit deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin.


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So einfach geht's

  1. Addiere alle Rechnungsbeträge aus dem betreffenden Steuerjahr (inkl. Mehrwertsteuer).
  2. Multipliziere den Gesamtbetrag mit 0,2 (20 %).
  3. Trage den ermittelten Betrag in der Anlage "Haushaltsnahe Dienstleistungen" deiner Steuererklärung ein.

Wichtig: Steuerlich absetzbar sind maximal 4.000 Euro pro Jahr. Beschäftigst du deine Putzfrau stattdessen als Minijob über das Haushaltsscheck-Verfahren, liegt der Höchstbetrag niedriger, bei rund 510 Euro pro Jahr.


Wie ist die Situation in Österreich und der Schweiz?

Anders als in Deutschland ist eine Putzfrau steuerlich absetzen in Österreich und der Schweiz deutlich eingeschränkter möglich – teils sogar gar nicht.


Österreich: Nur in Ausnahmefällen absetzbar

In Österreich gilt reine Wohnungsreinigung grundsätzlich als "verzichtbarer Luxus" und ist steuerlich nicht absetzbar. Eine Ausnahme besteht für Alleinerziehende ohne ausreichende Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils: Übernimmt die Haushaltshilfe zusätzlich zur Reinigung auch Kinderbetreuungsaufgaben, kannst du die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Wichtig dabei: Die Haushaltshilfe muss angemeldet sein, entweder über das Dienstleistungsscheckverfahren oder als geringfügige Beschäftigung. Beziehst du gleichzeitig Familienbeihilfe, Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe, wird die Steuererleichterung mit diesen Leistungen verrechnet – hier lohnt sich eine genaue Prüfung vorab.


Schweiz: In den meisten Kantonen nicht absetzbar

In der Schweiz sind die Kosten für eine private Putzfrau in den meisten Kantonen generell nicht als Berufsauslagen absetzbar – unabhängig davon, ob die Beschäftigung korrekt angemeldet ist oder nicht. Das gilt sowohl für privat angestellte Reinigungskräfte als auch für über eine Reinigungsfirma gebuchte Leistungen. Ausnahmen sind kantonal begrenzt und selten; im Zweifel lohnt sich eine Nachfrage bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung.


Steuerliche Absetzbarkeit im Ländervergleich


Land Absetzbar? Voraussetzungen
Deutschland Ja 20 % der Kosten, max. 4.000 €/Jahr, Rechnung + Überweisung
Österreich Nur in Ausnahmefällen Nur bei Alleinerziehenden mit zusätzlicher Kinderbetreuung
Schweiz In den meisten Kantonen nein Kaum Ausnahmen, kantonal unterschiedlich

ExtraSauber macht es dir leicht

Unter "Kontostand und Rechnungen" in deinem ExtraSauber-Konto kannst du mit nur einem Klick alle Rechnungen eines Jahres gesammelt herunterladen. Auf Wunsch auch als CSV-Datei – perfekt für den Import in Excel oder zur direkten Weitergabe an deine Steuerberatung. Welches Buchungsmodell sich langfristig eher für dich lohnt, liest du im Ratgeber Regelmäßige oder einmalige Reinigung buchen.

Übrigens: Vor jeder Buchung zeigt dir ExtraSauber den voraussichtlichen Steuervorteil pro Reinigung an. So weißt du sofort, wie viel du bei einer normalen Wohnungsreinigung (ExtraSauber HOME) sparen kannst.

Auch die Fensterreinigung steuerlich absetzen funktioniert nach demselben Prinzip. Eine Übersicht aller Kosten findest du jederzeit auf unserer Preise-Seite.


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Häufige Fragen zu Putzfrau steuerlich absetzen


Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die normalerweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden könnten – zum Beispiel Reinigungsarbeiten, Gartenpflege oder Kinderbetreuung. Über ExtraSauber gebuchte Reinigungen fallen darunter.

Du kannst 20 % deiner Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr, von deiner Steuerschuld abziehen – vorausgesetzt, die Rechnung wird unbar bezahlt und erfüllt die steuerlichen Anforderungen.

Nur in Ausnahmefällen. Reine Wohnungsreinigung gilt steuerlich als verzichtbarer Luxus. Eine Absetzbarkeit ist möglich, wenn du alleinerziehend bist und die Haushaltshilfe zusätzlich zur Reinigung auch Kinderbetreuung übernimmt.

In den meisten Kantonen nein. Die Kosten für private Haushaltshilfe gelten dort generell nicht als absetzbare Berufsauslage. Ausnahmen sind selten und kantonal geregelt – eine Nachfrage bei der zuständigen Steuerverwaltung lohnt sich.

Unter „Kontostand und Rechnungen“ in deinem ExtraSauber-Konto kannst du alle Rechnungen eines Jahres gesammelt als PDF oder CSV-Datei herunterladen.

Bei der Buchung deiner Reinigungskraft auf ExtraSauber wird dir dein voraussichtlicher Steuervorteil direkt angezeigt.


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Zuletzt aktualisiert am 08.09.2026.

Autor

Dr. Sebastian Schneider
Dr. Sebastian Schneider

Geschäftsführer von ExtraSauber

Promotion an der TU Berlin



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