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Zahlt die Pflegekasse eine Putzfrau?

Zahlt die Pflegekasse eine Putzfrau?

Wer pflegebedürftig ist, braucht in der Regel auch Unterstützung im Haushalt. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse beteiligt sich in Deutschland bereits ab Pflegegrad 1 an den Kosten für eine Haushaltshilfe oder Reinigungskraft. Wir zeigen dir auch, wie die Regeln in Österreich und der Schweiz abweichen.

Zahlt die Pflegekasse eine Putzfrau?

Wer pflegebedürftig ist, braucht in der Regel auch Unterstützung im Haushalt. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse beteiligt sich in Deutschland bereits ab Pflegegrad 1 an den Kosten für eine Haushaltshilfe oder Reinigungskraft. Wir zeigen dir auch, wie die Regeln in Österreich und der Schweiz abweichen.

Seniorinnen und Senioren wollen im Alter oft in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben – auch dann, wenn sie körperlich oder geistig eingeschränkt sind. In dieser Situation kann dir eine Putzfrau echte Entlastung bringen – und auch deinen Angehörigen helfen.


Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag (131 € monatlich, Stand: 2026) mit
  • Ab Pflegegrad 2 stehen zusätzlich Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege zur Verfügung
  • In Österreich gibt es keine Pflegekasse – stattdessen ein frei verwendbares Pflegegeld, mit dem sich Haushaltshilfe organisieren lässt
  • In der Schweiz übernimmt die obligatorische Krankenversicherung Haushaltsleistungen grundsätzlich nicht – hier helfen Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen oder eine private Zusatzversicherung

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Wie kannst du eine Haushaltshilfe für Pflegebedürftige finanzieren?

Die Hilfe im Haushalt kannst du über den Entlastungsbetrag abrechnen, der dir mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 zusteht (früher Pflegestufe). Er beträgt laut § 45b SGB XI bis zu 131 Euro monatlich (Stand: 2026).

Außerdem hast du ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegesachleistungen, Gelder aus der Verhinderungspflege und Pflegegeld. Eine Reinigungskraft kannst du aus allen vier "Töpfen" finanzieren. In vielen Fällen lassen sich so die Kosten vollständig decken. Deinen Eigenanteil kannst du zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen.


Wer zahlt – Pflegekasse oder Krankenkasse?

Ob die Pflegekasse oder die Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt von der Dauer deiner Pflegebedürftigkeit ab:

  • Dauerhaft pflegebedürftig: Die Pflegekasse unterstützt dich finanziell.
  • Kurzfristiger Bedarf (z. B. nach einem längeren Krankenhausaufenthalt): Dann übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten.

Kann ich eine Reinigung über ExtraSauber direkt mit der Pflegekasse abrechnen?

Eine direkte Abrechnung zwischen ExtraSauber und deiner Pflegekasse ist nicht möglich. Auch die Erstattung über den Entlastungsbetrag funktioniert bei einer normal gebuchten Reinigung in der Regel nicht automatisch: Die Pflegekasse erstattet nur Rechnungen von Anbietern, die als "nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag" zugelassen sind – das trifft auf klassische, kommerzielle Anbieter meist nicht zu und unterscheidet sich zudem je nach Bundesland. Am besten fragst du vorab direkt bei deiner Pflegekasse nach, ob die Rechnung anerkannt wird.

Unkomplizierter ist das Pflegegeld: Es wird dir monatlich zweckfrei ausgezahlt. Hier entscheidest du frei, wofür du es einsetzt – auch für eine ganz normale Reinigungskraft über ExtraSauber.


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Wie ist die Situation in Österreich und der Schweiz?

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich und der Schweiz kein direktes Pflegekassen-System, über das eine Haushaltshilfe automatisch abgerechnet wird. In beiden Ländern läuft die Finanzierung stattdessen über andere Wege – die im Detail sogar noch flexibler, aber auch weniger standardisiert sind als in Deutschland.


Österreich: Pflegegeld statt Pflegekasse

In Österreich gibt es keine eigene Pflegeversicherung und damit auch keine "Pflegekasse" im deutschen Sinne. Stattdessen erhalten Pflegebedürftige das Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz, gestaffelt in sieben Pflegestufen. Ausführliche Informationen dazu bietet das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ist zweckfrei verwendbar – du kannst es also nach eigenem Ermessen für eine Haushaltshilfe einsetzen, musst dafür aber keine Belege bei einer Kasse einreichen und bist an keinen anerkannten Anbieter gebunden.

Eine automatische, direkte Abrechnung der Haushaltshilfe über eine Versicherung ist in Österreich hingegen nicht vorgesehen. Wer die Kosten für Haushaltshilfe oder Hauskrankenpflege aus dem eigenen Einkommen und Pflegegeld nicht vollständig decken kann, hat je nach Bundesland zusätzlich Anspruch auf einen einkommensabhängigen Landeszuschuss – zuständig sind hier nicht Bund oder Kassen, sondern die einzelnen Bundesländer, weshalb sich Regelungen und Selbstbehalte regional unterscheiden. Am besten erkundigst du dich direkt bei der Sozialabteilung deines Bundeslandes.


Schweiz: Krankenkasse zahlt Haushaltshilfe grundsätzlich nicht

In der Schweiz übernimmt die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung/KVG) ausschließlich ärztlich verordnete Grund- und Behandlungspflege durch die Spitex (Spitalexterne Hilfe und Pflege) – etwa Hilfe beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege oder Medikamentengabe. Hauswirtschaftliche Leistungen wie Putzen, Waschen oder Einkaufen zählen ausdrücklich nicht dazu und müssen grundsätzlich privat bezahlt werden.

Für die Finanzierung einer Haushaltshilfe kommen stattdessen folgende Wege infrage:

  • Hilflosenentschädigung der IV oder AHV: Wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt, wenn du dauerhaft auf Hilfe Dritter angewiesen bist. Nähere Details liefert das offizielle Merkblatt der Ausgleichskassen (ahv-iv.ch). Je nach Schweregrad (leicht, mittel, schwer) liegt sie 2026 bei rund 237, 593 oder 948 Franken monatlich.
  • Ergänzungsleistungen (EL) zu AHV/IV: Können nach Abzug der Kassenleistungen verbleibende Pflege- und Betreuungskosten übernehmen, allerdings meist nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.
  • Private Zusatzversicherung: Viele Krankenkassen bieten freiwillige Zusatzversicherungen an, die einen Teil der hauswirtschaftlichen Spitex-Leistungen abdecken – ein Blick in die eigene Police oder ein kurzer Anruf bei der Kasse lohnt sich vorab.

Da die Regelungen je nach Kanton und Gemeinde variieren, empfiehlt sich zusätzlich eine Anfrage bei der zuständigen SVA (Sozialversicherungsanstalt) deines Wohnkantons.


Finanzierungswege im Ländervergleich


Land Zuständige Stelle Wie wird finanziert?
Deutschland Pflegekasse Entlastungsbetrag, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege
Österreich Kein Kassensystem Frei verwendbares Pflegegeld, ergänzender Landeszuschuss möglich
Schweiz Keine Kassenpflicht für Hauswirtschaft Hilflosenentschädigung (IV/AHV), Ergänzungsleistungen, private Zusatzversicherung

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Häufige Fragen


ExtraSauber ist das führende Online-Portal für Reinigungsdienstleistungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Hier kannst du einfach und sicher professionelle Reinigungskräfte buchen – für Privathaushalte, Büros, Ferienwohnungen und Spezialreinigungen.

Eine direkte Abrechnung ist nicht möglich. Auch die Erstattung über den Entlastungsbetrag funktioniert bei einer normal gebuchten Reinigung meist nicht, da die Kasse nur nach Landesrecht anerkannte Anbieter erstattet. Unkomplizierter ist das Pflegegeld: Es wird zweckfrei ausgezahlt und kann frei für eine Reinigung über ExtraSauber verwendet werden.

Nein. Österreich hat keine eigene Pflegeversicherung. Stattdessen erhalten Pflegebedürftige ein frei verwendbares Pflegegeld, das auch für eine Haushaltshilfe eingesetzt werden kann. Eine direkte Abrechnung über eine Kasse ist dabei nicht vorgesehen.

In der Regel nein. Die obligatorische Grundversicherung übernimmt nur ärztlich verordnete Pflegeleistungen, keine hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Putzen. Finanzierung ist möglich über Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen oder eine private Zusatzversicherung.

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Zuletzt aktualisiert am 04.08.2025.

Autor

Dr. Sebastian Schneider
Dr. Sebastian Schneider

Geschäftsführer von ExtraSauber

Promotion an der TU Berlin


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